Verzichten Sie nicht auf den Beschäftigungsbonus!

Was wird gefördert? Wer kann den Beschäftigungsbonus erhalten? Und Wie funktioniert er?

Seit 01. Juli 2017 gibt es in Österreich den Beschäftigungsbonus, mit dem Ziel die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern.

 

Wer wird gefördert?

Vom Beschäftigungsbonus können alle Unternehmen in Österreich profitieren, unabhängig von der jeweiligen Branche und Unternehmensgröße, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte in Österreich liegen.

 

Was wird gefördert?

Beim Beschäftigungsbonus werden 50% der bezahlten Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) von förderungsfähigen Arbeitsverhältnissen ersetzt.

Förderungsfähige Arbeitsverhältnisse sind alle ab 01.07.2017 durch Anmeldung zur Sozialversicherung entstehenden neuen Arbeitsverhältnisse die

  • voll versicherungspflichtig sind,
  • für zumindest vier Monate bestehen,
  • dem österreichischen Arbeits- und Sozialrecht sowie der Kommunalsteuerpflicht unterliegen und
  • mit förderfähigen Personen abgeschlossen werden.

Förderfähige Personen sind

  • Job-Wiedereinsteiger, die für zumindest drei Monate beim AMS arbeitslos gemeldet waren,
  • Job-Wechsler die in den letzten 12 Monaten in Österreich erwerbstätig waren
  • Job-Neustarter, welche direkt aus einer gesetzlich geregelten Ausbildung kommen.

Neu geschaffene Arbeitsverhältnisse

Die Förderung gebührt nur für zusätzliche Arbeitsverhältnisse. Hierzu muss die Anzahl an Beschäftigten über den Beschäftigungsstand, der an den letzten vier vorherigen Quartalsenden vorhandenen Mitarbeiterzahl, steigen; wobei es sich zumindest um ein Vollzeitäquivalent (38,5 Wochenstunden) handeln muss.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt 50% der Lohnnebenkosten – der Dienstgeberbeiträge – und wird für die Dauer von bis zu 3 Jahren ausbezahlt. Ebenso ist die erhaltene Förderung von der Einkommensteuer befreit.

Rechenbeispiel:

Bei einem Jahresbruttogehalt von EUR 35.000,- betragen die Lohnnebenkosen EUR 10.675,- pro Jahr.

Der 50-Prozent-Zuschuss beträgt somit EUR 5.337,50 pro Jahr für maximal 3 Jahre.

 

Keine Doppelförderung:

Zu beachten ist allerdings, dass keine sonstigen Fördermaßnahmen für dieses Beschäftigungsverhältnis bezogen werden dürfen. Dies wären beispielsweise die Eingliederungsbeihilfe, Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen, aws-Lohnnebenkostenförderung für start-ups oder die Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der eigens eingerichteten Internetseite: http://www.beschaeftigungsbonus.at.

Es ist jedenfalls ratsam, die für Sie in Betracht kommenden Förderungen mit ihrem steuerlichen Vertreter oder Berater zu besprechen, um die für Sie optimale Lösung zu finden.

 

Kontakt

MMag. Stefan Chlibek
Steuerberater

Tel.: +43 676 300 03 29
E-Mail: office@steuer-chlibek.at
Wiener Straße 24,
3002 Purkersdorf

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