Was ist der Langzeit-Kurzarbeitsbonus:
Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR 500,- zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Pandemie. Der Zuschuss kann unmittelbar von den betroffenen Personen beantragt werden, die während der Corona-Pandemie für einen längeren Zeitraum in Kurzarbeit waren und dadurch Einkommensverlust erlitten haben; also insbesondere zB. Gastronomie & Hotellerie, Sport und Freizeitbranche, Kultureinrichtungen, etc.
Wer hat Anspruch:
Anspruchsberechtigt sind jene
- Arbeitnehmer
- zwischen 1. März 2020 und 30. November 2021 für
- zumindest 10 Monate in Kurzarbeit waren und deren
- Monatsbrutto unter EUR 2.775 lag.
Wie erfolgt der Antrag:
- Die Antragstellung, Bewilligung sowie Auszahlung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes.
- Die elektronische Antragstellung ist zwischen 11. April 2022 bis spätestens 31.12.2022 möglich. – Für die Authentifizierung ist eine Handysignatur oder die Bürgerkarte notwendig.
- Der Antrag muss vom Arbeitnehmer persönlich gestellt werden, da es sich um einen personenbezogene Beihilfe handelt. Ein stellvertretender Antrag – zB. durch den Arbeitgeber – ist aktuell nicht möglich.
Weiterführende Informationen:
Bundesministerium für Arbeit – Information zum Langzeit-Kurzarbeitsbonus
Bundesministerium f. Arbeit – FAQ zum Langzeit-Kurzarbeitsbonus