Langzeit-Kurzarbeitsbonus jetzt beantragen

Was ist der Langzeit-Kurzarbeitsbonus:

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR 500,- zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Pandemie. Der Zuschuss kann unmittelbar von den betroffenen Personen beantragt werden, die während der Corona-Pandemie für einen längeren Zeitraum in Kurzarbeit waren und dadurch Einkommensverlust erlitten haben; also insbesondere zB. Gastronomie & Hotellerie, Sport und Freizeitbranche, Kultureinrichtungen, etc.

 

Wer hat Anspruch:

 

Anspruchsberechtigt sind jene

  • Arbeitnehmer
  • zwischen 1. März 2020 und 30. November 2021 für
  • zumindest 10 Monate in Kurzarbeit waren und deren
  • Monatsbrutto unter EUR 2.775 lag.

 

Wie erfolgt der Antrag:

 

  • Die Antragstellung, Bewilligung sowie Auszahlung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes.
  • Die elektronische Antragstellung ist zwischen 11. April 2022 bis spätestens 31.12.2022 möglich. – Für die Authentifizierung ist eine Handysignatur oder die Bürgerkarte notwendig.
  • Der Antrag muss vom Arbeitnehmer persönlich gestellt werden, da es sich um einen personenbezogene Beihilfe handelt. Ein stellvertretender Antrag – zB. durch den Arbeitgeber – ist aktuell nicht möglich.

 

Weiterführende Informationen:

Bundesministerium für Arbeit – Information zum Langzeit-Kurzarbeitsbonus

Bundesministerium f. Arbeit – FAQ zum Langzeit-Kurzarbeitsbonus

 

Kontakt

MMag. Stefan Chlibek
Steuerberater

Tel.: +43 676 300 03 29
E-Mail: office@steuer-chlibek.at
Wiener Straße 24,
3002 Purkersdorf

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