Entfall der Mietvertragsgebühr

Für neu ab 11.11.2017 abgeschlossene Mietverträge über Wohnungen entfällt die Mietvertragsgebühr. Mit Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes (BGBl) 2017/147 am 10.11.2017 wurde die Änderung des Gebührengesetzes rechtskräftig und die Vergebührung von Mietverträgen über Immobilien zu Wohnzwecke wurde aufgehoben. Bei sonstigen Mietverträgen, zB. für Büro, Gewerbeflächen, Lager, bleibt alles beim alten. Diese Verträge sind auch weiterhin gebührenpflichtig.

 

Kontakt

MMag. Stefan Chlibek
Steuerberater

Tel.: +43 676 300 03 29
E-Mail: office@steuer-chlibek.at
Wiener Straße 24,
3002 Purkersdorf

Suche

Suche

Aktuelles