Für neu ab 11.11.2017 abgeschlossene Mietverträge über Wohnungen entfällt die Mietvertragsgebühr. Mit Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes (BGBl) 2017/147 am 10.11.2017 wurde die Änderung des Gebührengesetzes rechtskräftig und die Vergebührung von Mietverträgen über Immobilien zu Wohnzwecke wurde aufgehoben. Bei sonstigen Mietverträgen, zB. für Büro, Gewerbeflächen, Lager, bleibt alles beim alten. Diese Verträge sind auch weiterhin gebührenpflichtig.