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Langzeit-Kurzarbeitsbonus jetzt beantragen

Was ist der Langzeit-Kurzarbeitsbonus:

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR 500,- zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Pandemie. Der Zuschuss kann unmittelbar von den betroffenen Personen beantragt werden, die während der Corona-Pandemie für einen längeren Zeitraum in Kurzarbeit waren und dadurch Einkommensverlust erlitten haben; also insbesondere zB. Gastronomie & Hotellerie, Sport und Freizeitbranche, Kultureinrichtungen, etc.

 

Wer hat Anspruch:

 

Anspruchsberechtigt sind jene

 

Wie erfolgt der Antrag:

 

 

Weiterführende Informationen:

Bundesministerium für Arbeit – Information zum Langzeit-Kurzarbeitsbonus

Bundesministerium f. Arbeit – FAQ zum Langzeit-Kurzarbeitsbonus

 

Veröffentlicht: 19. April 2022
Kategorie: News