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Direktanlage bei Kapitalanlagegesellschaften – Spesen sparen oder verdeckte Kostenfalle?

In letzter Zeit steigen die Bankspesen immer weiter in die Höhe und der Phantasie der Kreditinstitute ist scheinbar keine Grenze bei der Erfindung neuer Gebühren, Abgaben oder Provisionen gesetzt. Abhilfe versprechen da einige Vermögensberater mit der Möglichkeit der Direktanlage bei Kapitalanlagegesellschaften (KAG). Diese verrechnen meist keinen Ausgabeaufschlag (Agio) oder geringere bzw. kaum Depotgebühren was auf den ersten Blick sehr verlockend erscheint – doch

Wo ist hier der Haken?

Die Veranlagung von Kapitalvermögen ist verhältnismäßig einfach. Statt eines Depots bei der lokalen Hausbank wird das Kapital auf ein Konto direkt bei der KAG eingezahlt und dort entsprechend den Vereinbarungen – zB. einem Fondssparplan mit monatlich gleichbleibenden Beträgen – veranlagt.

Viele dieser Gesellschaften haben ihren Sitz jedoch im Ausland beispielsweise in Deutschland und auch keine Filiale oder Niederlassung in Österreich. Im Gegensatz zu österreichischen Banken sie sind also nicht verpflichtet den Kapitalertragsteuerabzug (KESt-Abzug) sofort bei der Zinszahlung oder dem Kupontermin vorzunehmen. Es erfolgt somit keine Versteuerung direkt an der Quelle – und der österreichische Investor ist selbst für die Versteuerung verantwortlich.
Darauf wird in der Praxis jedoch leider von einigen Vermögensberatern oder Anlageberatern nur unzureichend hingewiesen und die Kunden teilweise nicht über die Folgen aufgeklärt.

Für den steuerehrlichen Sparer bedeutet dies zwangsläufig Mehrarbeit!
Kapitaleinkünfte von unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich unterliegen der Einkommensteuer. Diese sind im Normalfall durch den Kapitalertragsteuerabzug endbesteuert – nicht jedoch bei einem ausländischen Kreditinstitut, bei welchem der KESt-Abzug unterbleibt.

Was ist nun zu tun?

Wer jetzt nicht von selbst aktiv wird, setzt sich dem Risiko eines Finanzstrafverfahrens aus! Denn Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht!

Der ehrliche Steuerzahler muss somit, diese im Ausland angefallenen Kapitaleinkünfte – Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, und ähnliche Erträge – nun in seine österreichische Einkommensteuererklärung aufnehmen und so für diese ebenfalls Einkommensteuer (27,5% oder 25% Sondersteuersatz) zahlen.

Ziel des Gesetzgebers war, dass es keinen Unterschied macht, ob die Kapitaleinkünfte auf einem Depot bei einer österreichischen Bank, oder auf einem im Ausland befindlichen Depot erzielt werden – die Besteuerung trifft beide in gleicher Höhe.

Aufgrund verschiedenster Bestimmungen und Verlustverrechnungsmöglichkeiten, sowie um ein unnötiges Risiko mit dem Finanzamt zu vermeiden, empfiehlt sich jedenfalls die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die anfängliche Ersparnis der Depotgebühren sehr verlockend erscheint. Der Anleger sollte sich sorgfältig über die Rahmenbedingungen und Verpflichtungen informieren, um ein böses Erwachen zu vermeiden.

Veröffentlicht: 22. Juni 2017
Kategorie: Einkommensteuer